Rechtsprechung
LG Hannover, 10.05.2023 - 8 O 3/23 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.05.2023 - 8 O 3/23
- OLG Celle, 26.06.2023 - 3 W 19/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21
Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten …
Auszug aus LG Hannover, 10.05.2023 - 8 O 3/23
Die mit dieser Regelung bezweckte weitgehende Zusammenführung der Ansprüche wegen Maßnahmen auf Grundlage des IfSG bei den Verwaltungsgerichten wurde jedoch nicht erreicht, weil streitig wurde, ob § 68 IfSG in der Fassung vom 29.03.2021 auch den Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche aufgrund einer analogen Anwendung von §§ 56 und 65 IfSG eröffnet (zum Streitstand vgl. Sangs/Eibenstein/Sangs/Schütz;… IfSG, § 68 Rn. 9; verneinend insbesondere BVerwG, B. v. 01.06.2022, 3 B 29/21 ).Zunächst ist schon nicht ersichtlich, was für einen Klarstellungsbedarf der Gesetzgeber vor Augen gehabt haben könnte; der von der Klägerin hierfür zitierte, dem Beschluss des BVerwG vom 01.06.2022, Az. 3 B 29/21 zugrundeliegende Verfahrensgang zeigt einen solchen Bedarf gerade nicht, weil dort die Norm des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG von den Gerichten ausdrücklich geprüft worden war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 3 B 29/21 -, Rn. 3, 7, juris).
- OVG Niedersachsen, 02.08.2023 - 14 OB 41/23
Abdrängende Sonderzuweisung; aufdrängende Sonderzuweisung; Corona-Pandemie; …
Eine Streitigkeit wie die hier verfahrensgegenständliche ist diesen durch die aufdrängende Sonderzuweisung in § 68 Abs. 1 Satz 2 IfSG (eingeführt durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 16.9.2022, BGBl. I S. 1454, mit Wirkung vom 17.9.2022) nunmehr ausdrücklich zugewiesen (so auch LG Hannover, Beschl. v. 10.5.2023 - 8 O 3/23 -, V.n.b.;… OLG Celle, Beschl. v. 26.6.2023 - 3 W 19/23 -, juris Rn. 10;… Kruse, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand: 8.4.2023, § 68 Rn. 10 h;… LAG Hamm, Beschl. v. 5.5.2023 - 14 Ta 368/22 -, juris Rn. 13).Es ist vielmehr naheliegend, dass der Gesetzgeber bereits im Rahmen der Gesetzesänderung im Jahr 2021 eine Rechtswegzersplitterung vermeiden und eine umfassende Zuweisung von Ansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz an die Verwaltungsgerichte erreichen wollte (vgl. zu diesem Anliegen ausdrücklich BT-Drs. 19/27291, S. 63: so auch LG Hannover, Beschl. 10.5.2023 - 8 O 3/23 -, V.n.b.), und nunmehr die bisher insoweit unvollständige Regelung modifiziert hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23 Es ist vielmehr naheliegend, dass der Gesetzgeber bereits im Rahmen der Gesetzesänderung im Jahr 2021 eine Rechtswegzersplitterung vermeiden und eine umfassende Zuweisung von Ansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz an die Verwaltungsgerichte erreichen wollte (vgl. zu diesem Anliegen ausdrücklich BT-Drs. 19/27291, S. 63: so auch LG Hannover, Beschl. 10.5.2023 - 8 O 3/23 -, V.n.b.), und nunmehr die bisher insoweit unvollständige Regelung modifiziert hat.